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   VGH Bayern, 20.03.2007 - 9 B 06.30845   

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https://dejure.org/2007,18532
VGH Bayern, 20.03.2007 - 9 B 06.30845 (https://dejure.org/2007,18532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2007 - 9 B 06.30845 (https://dejure.org/2007,18532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2007 - 9 B 06.30845 (https://dejure.org/2007,18532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebeverbot wegen Gefahr der Verschlimmerung einer Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland; Abschiebeverbot wegen nicht erreichbarer medizinischer Versorgung; Gewährung von Abschiebeschutz durch eine generelle Regelung der obersten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Äthiopien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, HIV/Aids, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Situation bei Rückkehr, Freepaper, Mitgabe von Medikamenten

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 7; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Asylfall aus Äthiopien, Abschiebeschutz für eine HIV-Infizierte, Kein Zugang zu ausreichender ART/HAART, Zusicherung der Bezahlung für eine 6-monatige Therapie in Äthiopien durch die Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2007 - 9 B 06.30845
    Diese grundlegende Entscheidung des Bundesgesetzgebers haben auch die Verwaltungsgerichte bei der Auslegung und Anwendung der §§ 60 und 60 a AufenthG zu respektieren (BVerwGE 99, 324).

    Wenn somit dem einzelnen Ausländer - und damit auch der Klägerin - kein Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 2 bis 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zusteht, er aber gleichwohl nicht abgeschoben werden darf, weil die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wegen einer extremen Gefahrenlage die Gewährung von Abschiebeschutz unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 und § 60 a AufenthG gebieten, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass eine Entscheidung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht ausgeschlossen ist (BVerwGE 99, 324 Leitsatz 3).

    Eine extreme Gefahrenlage im Sinne dieser Rechtsprechung liegt dann vor, wenn der betroffene Ausländer sehenden Auges alsbald nach der Abschiebung in sein Heimatland dem sicheren Tod oder schwersten Gesundheitsbeeinträchtigungen ausgesetzt wäre (BVerwGE 99, 324/328).

  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2007 - 9 B 06.30845
    Die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG darstellen (BVerwGE 105, 383 und BVerwG NVwZ 78, 973 = DÖV 99, 118).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2007 - 9 B 06.30845
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 26.1.1999 Az. 9 B 617.98) liegt eine extreme Gefahr im Sinn von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG analog (jetzt § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG analog) nicht nur dann vor, wenn die Gefahr am Tag des Eintreffens im Heimatland eintritt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Tag der Abschiebung und dem Eintreten der Gefahr ein Zeitraum liegt, der die sozialadäquate Kausalität zwischen Abschiebung und Gefahreneintritt noch deutlich erkennen lässt.
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2007 - 9 B 06.30845
    Dasselbe gilt auch dann, wenn die medizinische Behandlungsmöglichkeit zwar grundsätzlich vorhanden, für den von der Krankheit betroffenen Ausländer im speziellen Fall aber aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht erreichbar ist (BVerwG DVBl. 2003, 463 und BVerwG AuAS 2007, 30).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2007 - 9 B 06.30845
    Dasselbe gilt auch dann, wenn die medizinische Behandlungsmöglichkeit zwar grundsätzlich vorhanden, für den von der Krankheit betroffenen Ausländer im speziellen Fall aber aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht erreichbar ist (BVerwG DVBl. 2003, 463 und BVerwG AuAS 2007, 30).
  • VGH Bayern, 14.05.2007 - 21 ZB 06.30738

    Äthiopien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Denn in der Rechtsprechung des 9. Senats (vgl. die rechtskräftigen Urteile vom 6. März 2007 Az. 9 B 04.31031, Az. 9 B 06.30708, Az. 9 B 06.30682 und vom 20. März 2007, Az. 9 B 06.30845) sind die Voraussetzungen, unter denen HIV-infizierte Personen aus Äthiopien einen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG besitzen, unter Berücksichtigung von bis in die jüngste Zeit reichenden Erkenntnisquellen im einzelnen geklärt.
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